19.05.2012 16:29 - Über uns - Impressum & Kontakt - succidia AG
η[energie]-3-2010 > Intelligentes Zählen

Intelligentes Zählen

Unverändert mühselig gestaltet sich der erhoffte Siegeszug der „intelligenten“ Zähler. Woran könnte es liegen? Mit dem Smart Metering ist es nicht anders wie mit anderen technischen Neuerungen auch: Fehlen wesentliche soziotechnische Voraussetzungen, drohen Ablehnung und Scheitern. Dr. Martin Kahmann widmet sich dem Vertrauen der Endverbraucher in das richtige Funktionieren der neuartigen Zähltechnik und der Bedeutung der Standardisierung zur Schaffung einer kohärenten Infrastruktur für effizientes aber auch durchschaubares Smart Metering.

Vertrauen schaffen: Das Eichgesetz

Das Eichgesetz definiert den Zweck des gesetzlichen Messwesens im § 1 wie folgt: Zweck ist, den Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen. Bundeswirtschaftsministerium, Länderministerien, Physikalisch-Technische Bundesantalt (PTB) und die Eichbehörden der Bundesländer zusammen mit den staatlich anerkannten Prüfstellen arbeiten gemeinsam daran (www.eichamt.de). Die Begriffswelt, in der sie agieren, ist weit über 100 Jahre alt. „Behörde“, „Gesetz“, „Schutz“ und andere Worte klingen in libertären Ohren oft nach staatlicher Bevormundung. Ein bisschen sprachliches Facelifting wäre vielleicht nicht schlecht, denn um Bevormundung geht es nicht. Es geht um die Umsetzung wirtschaftspolitischer Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung von Marktversagen. Das Risiko von Marktversagen ist beim Handel mit messbaren Gütern und Waren in besonderem Maße gegeben. Dem Menschen fehlen ja geeignete Sinne, um bei Handelsgeschäften nicht zählbare Mengen quantifizieren und kontrollieren zu können. Hilfsmittel, Messgeräte sind dafür erforderlich. Das Herbeiführen von deren Messrichtigkeit aber verursacht Kosten und die Interessen an ihr und die Möglichkeit, sie herbeizuführen, sind bei Verkäufer und Käufer einer Ware durchaus verschieden. Märkte stellen deshalb erfahrungsgemäß die volkswirtschaftlich erforderliche Richtigkeit beim Messen nicht von sich aus bereit. Wie in allen hoch industrialisierten Ländern der Erde gibt es daher auch bei uns in Deutschland ein gesetzliches Messwesen und die staatlich geförderte Schaffung von Vertrauen in die Messrichtigkeit und Messbeständigkeit von im geschäftlichen Verkehr verwendeten Messgeräten.

Smart-Metering-Führerschein

Die Instrumente des gesetzlichen Messwesens im Umgang mit der neuen Herausforderung „Smart-Metering“ sind in Deutschland anerkannte Regeln der Technik und Rechtsvorschriften. Ihre Kenntnis sollte für Leute, die mit „Smart Metering“ legal Geld verdienen wollen, so selbstverständlich sein wie für Kraftfahrer die Kenntnis der Straßenverkehrsordnung. Wie Verkehrsregeln sich als Mittel zur Gewährleistung eines geordneten Miteinanders im öffentlichen Raum bewährt haben, erspart die Einhaltung eichrechtlicher Vorschriften Vermögensschäden und gerichtliche Auseinandersetzungen beim Messen und Abrechnung von Elektrizität. Die wichtigsten Vorschriften sind:

- Das Eichgesetz und die Eichordnung mit der Anlage 20 (www.gesetze-im-internet.de)
- Die PTB-Anforderungen 20.1 und 50.7 (www.ptb.de/de/org/2/23/234/info-center.htm)
- Baumusterprüfbescheinigungen und ggf. PTB-Bauartzulassungen für die eingesetzten Zähler

Gemäß dem vorgenannten Vorschriftenwerk rechtmäßig in den Verkehr gebrachte Elektrizitätszähler sind an dem am Gerät aufgebrachten CE- und Metrologie-Kennzeichen zu erkennen. Es bescheinigt die Einhaltung der in Europa harmonisierten Bauvorschriften für einfache Wirkverbrauchzähler mit oder ohne Fernauslesemöglichkeit. Verfügen die Zähler über nach heutigem Verständnis eigentlich „smart“ machende Funktionen wie Lastgang- oder Leistungsmessfunktionen, müssen die Zähler zusätzlich über eine PTB-Bauartzulassung und Eichung und eine entprechende Kennzeichnung verfügen. Europäisch harmonisierte Anforderungen für diese Zusatzfunktionen sind erst ab 2012 zu erwarten. Solange gilt das deutsche, einzelstaatliche Eichrecht. Zulassungszeichen und Eichstempel signalisieren in diesem Fall Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass nicht nur die am Zähler angezeigten kWh-Messwerte vertrauenswürdig sind, sondern dass auch informations-technische Sicherheits-Mindeststandards zur Messdatenübertragung und Weiterverarbeitung eingehalten werden. Alles eichrechtliche Agieren kann letztlich mit dem Schlagwort „Transparenz schaffen“ charakterisiert werden. Die eichrechtlichen Vorschriften und Bauanforderungen an die Smart-Metering-Messtechnik sind so zugeschnitten, dass ein im Sinne des europäischen Verbraucherleitbildes mit Bezug auf die Zählertechnik durchschnittlich informierter, verständiger und aufmerksamer Verbraucher über ausreichend Informationen zu den Mess- und Abrechnungsvorgängen verfügen kann, um sich gegen Übergriffe auf seinen freien Willen zu wehren.

Normung und Standardisierung

Die Mission der Schaffung von Transparenz bei Messung und Abrechnung elektrischer Energie motiviert die Instanzen des Eichrechts auch zu ihrer Mitwirkung bei Normung und Standardisierung. Zum einen haben Vereinheitlichung durch Normung und die etwas weniger formale Standardisierung anerkannter Maße entscheidende wirtschaftsfördernde Nutzeffekte. Vereinheitlichung fördert Rationalisierung und Massenproduktion, schafft Kompatibilität, vereinbart Mindestanforderungen an Qualität und Sicherheit und schafft Klarheit durch Konventionen. Zum anderen aber bringt Vereinheitlichung für Verbraucher den Vorteil, dass sie den Grad der Unübersichtlichkeit neuer Technologien entscheidend reduziert und damit stärker selbstbestimmte Konsumentenscheidungen ermöglicht. Operativ sind behördlicherseits insbesondere Mitarbeiter der PTB als technischer Oberbehörde im Zuständigkeitsbereich des BMWi in Normungs- und Standardisierungsgremien zum Smart Metering unterwegs. Mitgearbeitet und mitgestaltet wird u.a. in folgenden Gruppen:

- Smart Metering Coordination Group (SM-CG) Die SM-CG ist die Reaktion der ESO (der drei europäischen Normungsorganisationen, CEN, CENELEC und ETSI) auf den an sie gerichteten Normungsauftrag Nr. M441 der Europäischen Kommission zum Thema Interoperabilität von Smart- Meter-Technologien. In der SM-CG beraten und entscheiden Vertreter der technischen Komitees der ESO und Vertreter nationaler und internationaler Anspruchsgruppen zur Koordinierung der europäischen Smart Metering-Normungsaktivitäten.

- DKE Arbeitskreis Koordinierung Mandat 441 Der Arbeitskreis mit Vertretern der deutschen Smart-Meter-Hersteller- und Anwenderindustrie ist eine Spiegelung der Arbeit der SM-CG auf die nationale Ebene

- DKE Komitee 461 „Elektrizitätszähler“ Das Komitee spiegelt die Arbeit des entsprechenden Komitees TC 13 bei IEC und CENELEC und entwickelt auf nationaler Ebene Normungsvorschläge für den Bereich Elektrizitätsmesstechnik. Derzeit z. B. in heißer Diskussion: Ein einheitliches Identifikationsnummern-System für die Produkte aller Hersteller.

- VDE Forum Netzwirtschaft/ Netzbetrieb (FNN) Lenkungskreis „Mess- und Zähltechnik“

Das FNN organisiert die technikbezogenen Interessen von Netz- und Messstellenbetreibern. Der Lenkungskreis koordiniert die Arbeit von verschiedenen Projektgruppen, die z. B. mit Produktlastenheften zu elektronischen Haushaltszählern und so genannten Anwendungsregeln Standards entwickeln.

Die Instanzen des Eichrechts arbeiten also nicht nur in ihren Amtsstuben, sondern aktiv insbesondere auch in den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft an der Gestaltung der deutschen Smart- Metering-Landschaft mit. An beiden Orten unterstützen und fördern sie die guten Absichten der Wirtschaft, im Interesse der Allgemeinheit nicht nur smart, sondern richtig smart zu messen.

Ausgabe η[energie] 3 / 2010

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Ausgabe η[energie] 3 / 2010.
Das komplette Heft zum kostenlosen Download finden Sie hier: zum Download

Der Autor: